Osteopathie Fuchs und Robrecht

Leistungen & Tarife

Unsere Leistung beinhaltet eine erste ausführliche Anamnese am Tag des Behandlungsbeginns, eine ausführliche körperliche Untersuchung, angepasst an das Beschwerdebild und die Symptomatik, eine sich daraus ergebende erste Behandlung und eine Planung der jeweils individuell angepassten Folgebehandlungen. Arztberichte mit Ergebnissen zu Untersuchungen oder bildgebenden Verfahren können gerne zum Behandlungstermin mitgebracht werden.


An jedem weiteren Behandlungstermin wird ein aktueller Status Quo erstellt, resultierend aus den Wirkungen, Veränderungen oder Reaktionen auf die vorhergehende Behandlung und die Zeit dazwischen. Eingegangen wird ebenso auf mögliche Veränderungen innerhalb der Gesamtsituation des Patienten.


Ergibt sich aufgrund von Anamnese, Untersuchung oder Behandlungsentwicklung die Notwendigkeit von gezielten medizinischen Untersuchungen oder Abklärungen durch entsprechende Fachärzte, wird Ihr Osteopath Sie darauf hinweisen und die weitere Behandlung danach ausrichten.

Die Kosten für eine Behandlung berechnen sich auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) anhand einer Aufstellung der angewandten nummerierten Einzelpostionen.


Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfe übernehmen je nach Vertrag in unterschiedlicher Höhe die Kosten für eine Behandlung. Zahlreiche gesetzliche Versicherungen bezuschussen Osteopathiebehandlungen in begrenzter Zahl. Die Voraussetzungen für eine mögliche Bezuschussung werden von unserem Behandlerteam erfüllt. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

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